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Autor/-in:

Goetz Selina

Rechtlicher Schutz vor Gewalt am Beispiel Stalking – Bisher und in Zukunft

Betreuer/-in:
Helen de David
Schule:

Kantonsschule Hottingen

Recht
Gewalt ist in der Schweiz Alltag. Meine Analyse zeigt: Der seit 2026 geltende Art. 181b StGB (Stalking) schliesst Lücken, doch wirksamer Schutz braucht mehr als «Paragrafen» – er fordert gesellschaftliche Sensibilisierung und klare operative Abläufe.
Abstract

Untersucht wird die Frage, welche konkreten Verbesserungen durch den neuen Gesetzestext (Art. 181b StGB, «Nachstellung») zu erwarten sind und welche Herausforderungen in der zukünftigen Rechtspraxis bestehen bleiben.

Die Literatur- und Gesetzesanalyse sowie der Rechtsvergleich mit Deutschland werden durch leitfadengestützte Experteninterviews mit ausgewiesenen Fachpersonen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Justiz, Anwaltschaft) und einer Betroffenen ergänzt. Diese empirischen Befunde werden systematisch mit den theoretischen Erkenntnissen der Rechtsanalyse konfrontiert.

Es wird deutlich, dass der bisherige «Flickenteppich» aus Einzelnormen besonders bei niederschwelligen Formen des Stalkings versagt, da die hohen Intensitätshürden der Nötigung oft nicht erreicht werden. Der neue Art. 181b StGB bietet zwar die Chance auf eine tiefere Strafbarkeitsschwelle und ein früheres Eingreifen der Behörden, birgt jedoch durch unbestimmte Rechtsbegriffe wie «beharrlich» oder «erheblich» Interpretationsrisiken.

Abschliessend wird festgehalten, dass eine weitere gesetzliche Konkretisierung erst nach Etablierung einer gefestigten Gerichtspraxis geprüft werden sollte. Stattdessen empfiehlt die Autorin zunächst operative Optimierungen wie z.B. Einführung einer spezifischen Anlaufstelle, Standardisierung polizeilicher Abläufe sowie eine verstärkte gesellschaftliche Sensibilisierung.